Unmittelbare Staatsverwaltung liegt vor, wenn Verwaltungsaufgaben vom Staat selbst durch seine Behörden wahrgenommen und erledigt werden. Dabei liegt in Deutschland der Großteil der Verwaltungsaufgaben bei den Ländern ({Art.|83|gg|juris}, {Art.|84|gg|juris} GG). Der Bund kann selbst nur Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, wenn ihm diese Aufgabe dur... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbare_Staatsverwaltung